Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

Für alle unsere Angebote, Reinigungen, Verkäufe, Lieferungen und Werkleistungen, einschliesslich Montagen, Reparaturen, Wartungen, Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen, gelten ausschliesslich unsere nachstehenden Bedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde (Auftraggeber) diese ausdrücklich. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. An Angeboten, Leistungsbeschreibung und technischen Unterlagen behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor. Sie dürfen weder kopiert, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Verträge werden zwischen Algenprofi.ch GmbH oder einem Franchisenehmer (im Folgenden jeweils als Auftragnehmer bezeichnet) und dem Kunden abgeschlossen.

Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und Fassadenclean GmbH im Bereich der Sanierungsarbeiten unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses (online, telefonisch, E-Mail, vor Ort etc.).

„ Sanierungsarbeiten“ meint allumfassend alle Bereiche der Dienstleistungen der Firma Fassadenclean GmbH in der Reinigung, insbesondere die Reinigung einer Musterfläche (auch Probefläche, Testfläche), die Vorbehandlung, das Abspülen, das Auftragen eines Algenschutzmittels (auf Dächern/Fassaden) und die Abwasserentsorgung.

  1. Angebote und Preise

Es gelten die im Angebot angeführten Preise in Schweizer Franken. Verträge kommen grundsätzlich durch das Angebot des Auftragnehmers sowie einer dazu korrespondierenden schriftlichen oder mündlichen Annahmeerklärung des Auftraggebers zu Stande. Mehrkosten infolge nachträglicher Anordnungen von Behörden, gehen zu Lasten des Kunden. Müssen nachträglich für die Erfüllung des Vertrages Hilfsmittel wie Hebebühnen, Sicherungspersonal usw. aufgeboten werden, werden diese Mehrkosten dem Kunden weiterverrechnet. Kann der Auftrag aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt werden, schuldet der Kunde die gesamte Auftragssumme. Treten vom Kunden verschuldete Verzögerungen auf, wird dem Kunden zusätzlich zur Auftragssumme 30% der gesamten Auftragssumme als Entschädigung verrechnet. Die Preisgefahr liegt beim Kunden, d.h. er bleibt zur Leistung des vereinbarten Preises verpflichtet, auch wenn die vertragliche Leistung aus Gründen, die weder vom Kunden noch vom Auftraggeber zu vertreten sind, nicht erbracht werden kann.

Der Auftraggeber ist berechtigt ab einem Fahrweg von 30 km für eine Anfahrt eine Pauschale in Höhe von 199 Franken zu berechnen. Diese Pauschale wird mit Erteilung eines Auftrags gutgeschrieben. Die Höhe der Gutschrift wird zu 100% angerechnet und wird nicht ausgezahlt. 

  1. Leistungen

Die beauftragten Leistungen werden vom Auftragnehmer nach dem Stand der Technik verrichtet. Die Leistungsausführung erfolgt auf Basis von Ergebnissen einer Vorführung vor Ort mit Probefläche, die im Zuge der Angebotslegung des Auftragnehmers erstellt worden ist. Der Leistungsinhalt ist die Algenentfernung mit abschliessendem Fassadenschutz und nicht die Herstellung einer optisch einheitlichen Oberfläche. Das zur Leistungsausführung not-wendige Nutzwasser sowie ein kostenfreier Stromanschluss (230 bzw. 400 Volt/Steckdose Standard) ist vom Kunden kostenfrei bereitzustellen. Fenster oder andere Flächen, die durch unsere Reinigungsarbeiten verschmutzt werden, sollten anschliessend gereinigt werden (bauseitig). Die Reinigung der Balkoninnenseite sowie die Fensterreinigung usw. ist kein Bestandteil unserer Dienstleistung.

Nach Beendigung der durchzuführenden Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, eine schriftliche Ausführungsbestätigung (Abnahmeprotokoll) zu unterfertigen.

Unterbleibt die Ausführung oder Teile davon aus Gründen, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, wird Fassadenclean GmbH eine Pauschalsumme von 40 Prozent der gesamten Auftragssumme als Entschädigung verrechnen.

Verweigert der Auftraggeber die Leistungsausübung oder kann trotz mehrmaliger, nachweislicher Kontaktaufnahme durch Fassadenclean GmbH kein für beide Parteien passender Ausführungstermin innerhalb von 60 Kalendertagen ab Auftragserteilung vereinbart werden, hat Fassadenclean GmbH nach Ablauf dieser Frist Anspruch auf volle Entgeltzahlung.

Bei Verzögerung des Auftrages, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegt, steht es Fassadenclean GmbH frei, etwaige Stehzeiten in Rechnung zu stellen.

Wird die Unterzeichnung der Ausführungsbestätigung (Abnahmeprotokoll) vom Auftraggeber trotz nachweislicher Aufforderung durch Fassadenclean GmbH verweigert, gelten die Arbeiten spätestens 5 Kalendertage nach Auftragserfüllung als mängelfrei abgenommen.

  1. Termine

Die vereinbarten Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, sie sind jedoch für den Auftragnehmer unverbindlich, verpflichten uns jedoch, den Kunden bei Terminverschiebungen so rasch wie möglich zu informieren. Bei Nichteinhalten der Termine sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann Arbeiten zurückstellen oder unterbrechen, wenn es die Verhältnisse mit Blick auf eine einwandfreie Arbeit nicht zulassen (Wetter usw). Anwohner müssen vorher durch den Kunden (Auftraggeber) informiert werden.

  1. Zahlungsbedingungen

Es gelten die schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen. Für Verzugszeiten werden ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % in Rechnung gestellt. Bei Grossaufträgen kann eine Anzahlung von 40% verlangt werden. Für Mahnungen werden zusätzlich zum Verzugszins CHF 30/Mahnung in Rechnung gestellt.

Treten während der Vertragserfüllung unvorhergesehene Umstände oder Komplikationen auf, die es Fassadenclean GmbH unmöglich machen, den Auftrag zum vereinbarten Preis abzuwickeln, hat Fassadenclean GmbH das Recht, einen angemessenen Aufschlag zu verrechnen. Der Auftraggeber kann diesem Aufschlag zustimmen oder vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, hat Fassadenclean GmbH das Recht, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen.

Sofern keine anderslautenden Angaben vorhanden sind, verstehen sich alle angegebenen Preise in Schweizer Franken (CHF) inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Fassadenclean GmbH.

  1. Garantie

Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber für eine Dauer von fünf Jahren ab Rechnungsdatum eine algenfreie Fassade sofern der Auftrag mit dem Produkt „3 Phasen Fassadenreinigung” durchgeführt worden ist. Ausgenommen von dieser Garantie ist das Algen- und Pilzwachstum, welches auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: falsches Lüftungsverhalten, Spritzwasser von direkt an der Fassade angrenzenden Gegenständen (zum Beispiel Mülltonnen, Blumentöpfe, Wasserhähne usw.), Objekte in der Nähe von Gewässer (Bach, Fluss, See, Biotop usw.), bauliche Mängel, (zum Bei-spiel zu kurze Fensterbänke und/oder Tropfkanten) und Schattenplätze (Schattenwurf von Bäume, Büsche, Pflanzen).

Wird die Unterzeichnung der Ausführungsbestätigung (Abnahmeprotokoll) vom Auftraggeber trotz nachweislicher Aufforderung durch Fassadenclean GmbH verweigert, gelten die Arbeiten spätestens 5 Kalendertage nach Auftragserfüllung als mängelfrei abgenommen.

Für Geschäfte zwischen Fassadenclean GmbH und Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, welche ab Übergabe/ Ablieferung der Ware zustande kommt. Bei Geschäften zwischen Fassadenclean GmbH und Unternehmern verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf 30 Kalendertage. Im Falle eines nachweislichen Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber ein Recht auf kostenlose Reparatur, ein Recht auf Kostenrückerstattung besteht nicht, Fassadenclean GmbH wird dies jedoch im Einzelfall in Betracht ziehen.

Wird die Fassade innerhalb der Gewährleistungsfrist oder des Garantieanspruchs durch den Auftraggeber oder Dritte (z. B. anderes Fassadenreinigungsunternehmen) ein weiteres Mal komplett oder teilweise gereinigt oder anderweitig behandelt, erlischt die Gewährleistungspflicht bzw. die Garantie von Fassadenclean GmbH ab diesem Zeitpunkt.

  1. Haftung

Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, so-weit Deckung durch seine bestehende Haftpflichtversicherung besteht. Wird die Deckung abgelehnt oder übersteigt sie den von der Versicherung gedeckten Betrag, so ist der Auftragnehmer auf Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Handlungen von Hilfspersonen. Direkte Haftpflichtansprüche gegenüber Hilfspersonen sind im selben Umfang ausgeschlossen wie Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den zu reinigenden Bereich frei zu halten. Alle Gegenstände und Pflanzen in der Nähe der Fassade müssen weggeräumt bzw. vollständig und gut abgedeckt werden, damit diese bei der Reinigung nicht beschädigt werden. Für deren Schäden über-nehmen wir keine Haftung. Für Wasserschäden die auf Undichtigkeit von Fenster, Türen oder Mauerwerk usw. zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Für Farbunterschiede (Schattenbildung, Farb- und Lackstreifen usw.), Korrosionsflecken oder Schmutzwasserflecken der Oberfläche kann keine Haftung übernommen werden. Fenster, Glas oder andere Flächen, die durch unsere Reinigungsarbeiten verschmutzt werden, sollten an-schliessend gereinigt werden. Die Fensterreinigung ist kein Bestandteil unserer Dienstleistung. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen oder von der Haftpflichtversicherung gedeckt ist, beschränkt sie sich auf den Auftragswert.

Für Schäden an den Fassaden und Dächern des Auftraggebers oder zugehörigen Elementen (wie z.B. Fenstern und Türen, Fensterbrettern, Fenstergläsern, Regenrinnen, Dächern, Verkabelungen, Lukarnen, Dachfenstern, Dachverglasungen, Dachaufbauten etc.) und/ oder sonstigen befestigten Gegenständen an der Fassade, welche bereits vor Beginn der Sanierungsarbeiten bestehen, kann Fassadenclean GmbH nicht belangt werden.

Fassadenclean GmbH haftet auch nicht für das Erlöschen jeglicher Gewährleistungen oder Garantien der Fassade oder zugehöriger Elemente (wie z.B. Fenster und Türen, Fensterbretter, Fenstergläser, Regenrinnen, Dächer, Verkabelungen Lukarnen, Dachfenstern, Dachverglasungen, Dachaufbauten etc.), die durch die Sanierungsarbeiten entstehen können.

Aufgrund des technischen Fortschritts oder anderer Gründe kann es in Bezug auf Angaben auf unseren Websites oder von Mitarbeitern von Fassadenclean GmbH zu Abweichungen in der Ausführung oder im Ablauf des Auftrags kommen. Dies ändert jedoch nichts am Umfang und der Qualität der Auftragsleistung, die erbracht wird. Für den Auftraggeber sind daher diesbezüglich keine Rechte ableitbar.

  1. Bildrechte

Als Reinigungskontrolle werden bei Bedarf von allen Objekten Vorher- und Nachher Bilder gemacht. Der Kunde ist sich im Klaren, dass Algenprofi.ch GmbH und deren Franchisenehmer die Bilder gemäss Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) verwenden dürfen. Zudem hat Algenprofi.ch GmbH das alleinige Nutzungsrecht dieser Objektbilder, welche für geschäftliche Zwecke genutzt werden können. Bei der Erstellung wird darauf geachtet, kann aber nie garantiert werden, dass Personen nicht mitgebildet werden. Personen, Hausnummer und Namen werden retuschiert. Auf Wunsch des Auftragsgebers übergeben wir die Bilder (Kopie der Bilddatei) gerne für private Zwecke.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam oder ungültig werden oder sollten die AGB eine Lücke aufweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, wie sie dem erstrebten Zweck am nächsten kommen.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes. Das schweizerische Recht ist auch dann anwendbar, wenn der Kunde seinen Wohnsitz im Ausland hat. Das Wiener Kaufrecht ist ausgeschlossen. Für alle Rechtsbeziehungen des Auftraggebers mit Fassadenclean GmbH gilt das schweizerische Recht. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

Stand 01.2020